Der Verlag als Liebhaberei?

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Entschließt sich ein Verfasser dazu, bei einem Verlag einen DRUCK-KOSTEN-Zuschuss und/oder ÜBERSETZUNGS-Kosten (u.a.m. als Vorleistung; z.B. Texterfassungskosten) zu leisten, um das Erscheinen seines Werkes zu ermöglichen, ist eine GEA im steuerrechtlichen Sinn „von Anfang an nicht vorhanden“ (BFH, Urteil v. 23.05. 1985 IV R 84/82 BStBl II 1985, 515).

Verlags-Gründung & strittiger „Fall Verlag als HOBBY (Liebhaberei)?!“ vor dem FINANZGERICHT
der vollständige, sehr interessante Artikel findet sich hier (ganz weit nach unten scrollen oder nach den relevanten Worten suchen): LINK

Ob es sich auch in Österreich so verhält, kann ich natürlich nicht sagen, interessant ist es allemal.

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